Buddhistische Vereinigungen Chinas

Erste Buddhistische Vereinigungen Chinas entstanden bald nach der Revolution 1911/1912 als deren Folge zum einen das Vereinsverbot der Mandschu-Dynastie fortfiel, zum andern die neue Regierung, geprägt von den Ideen der Bewegung 4. Mai einen scharf säkularisierenden Kurs fuhr. Von den Revolutionären wurden in den Folgejahren fünf offiziell anerkannten Religionen Glaubensfreiheit zugestanden, dies waren neben dem Buddhismus, Taoismus und Koranglaube auch das katholische und protestantische Christentum. Eine der hierdurch bedingten Entwicklungen war das Entstehen buddhistischer Vereinigungen als Lobbyorganisationen der Ordinierten.

Religionsfreiheit als verfassungsmäßiges Grundrecht war während der Republik trotzdem nicht vorgesehen, eine erste Erwähnung findet sich nur in der kurzlebigen Verfassung 1947. Erst § 5 des „gemeinsamen Programms der politischen Konsultativkonferenz des chinesischen Volkes“ vom 29. September 1949 brachte ein solches. Übernommen wurde dieses Menschenrecht, ebenso wie „das Recht nicht zu glauben“, in die Verfassungen von 1954 (§ 88), 1975 (§ 28), sowie 1982 (§ 36, geändert 1993).[1]

  1. Prip-Møller, Johannes; Lohner, Henry; Buddhistische Tempel in China, 中原佛寺圖考; Norderstedt 2017; Bd. II: ISBN 978-3-7448-7273-7 Kap.: Buddhismus in republikanischer Zeit.

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